Urlaubswesen
Hier werden die verschiedenen Arten des Urlaubes erläutert.
Falls Sie aus zwingenden Gründen persönlichen Urlaub benötigen, so ist dieser mit dem offiziellen Formular spätestens 6 Wochen vor Dienstantritt beim Kp Kdt zu beantragen. Später eintreffende werden nur noch in absoluten Notfällen behandelt!
Der Entscheid des Kp Kdt wird in JEDEM FALL schriftlich kommuniziert.
Militärischer Urlaub
Allgemeiner Urlaub ist die angeordnete, mehr als einen Tag dauernde Freizeit für den Grossteil der Absolventen eines Ausbildungsdienstes. In der Regel treten Sie am Samstagmorgen
in den Wochenendurlaub ab und rücken am Sonntagabend wieder ein. Beachten Sie, dass Sie während des allgemeinen Urlaubs zu besonderen Aufgaben (beispielsweise Wachtdienst) kommandiert werden
können.
Persönlicher Urlaub
Persönlicher Urlaub ist die vom zuständigen Kommandanten auf persönliches Gesuch hin gewährte Freizeit. Für persönlichen Urlaub brauchen Sie die Bewilligung Ihres Kommandanten. Es besteht kein Anrecht auf persönlichen Urlaub. Ein Urlaubsgesuch müssen Sie vordienstlich einreichen. In nicht einzuplanenden Notfällen (zum Beispiel bei einem Todesfall in der Familie) können Sie auch während des Dienstes um Urlaub nachsuchen. Zuständig ist Ihr Einheitskommandant.
Längerer Auslandurlaub
Wenn Sie sich länger als 12 Monate ununterbrochen im Ausland aufhalten wollen, müssen Sie einen Auslandurlaub beantragen. Angehörige der Armee reichen ihr Gesuch
so früh wie möglich an das Kreiskommando ein, das für den Wohnort zuständig ist. Dem Gesuch ist das Dienstbüchlein beizulegen.
Wenn Sie die Genehmigung für einen Auslandurlaub erhalten haben, sind Sie in Friedenszeiten von Ihren dienstlichen sowie ausserdienstlichen Pflichten befreit. Nur die Meldepflicht bleibt bestehen.
Einzelheiten regelt das Merkblatt, das bei der Urlaubserteilung im Dienstbüchlein eingeklebt wird.
Wenn Sie sich weniger als 12 Monate im Ausland aufhalten, müssen Sie kein Gesuch um Auslandurlaub stellen. In diesem Fall sind Sie von Ihren militärischen, also auch
ausserdienstlichen, Pflichten nicht befreit!
Die 13er "Voluntate cordis"