Ausserdienstliches / Informationen
Meldepflicht
Jede Änderung der folgenden Angaben müssen sie, entsprechend den Weisungen im Dienstbüchlein, dem Sektionschef resp. dem Kreiskommando melden:
- Wechsel von Wohnort oder Wohnadresse;
- Änderung des ausgeübten Berufs;
- Namensänderung;
- Nichtantreten eines Auslandurlaubs innerhalb eines Monats oder vorzeitige Rückkehr in die Schweiz;
- Verlust des Dienstbüchleins oder des Militärischen Leistungsausweises bzw. des Schiessbüchleins.
- Adressänderungen bitte zusätzlich jeweils auch an den Kp Kdt direkt melden, da der Informationsfluss zeitweise lange dauern kann!
Auslandurlaub
Wenn sie sich länger als 12 Monate ununterbrochen im Ausland aufhalten wollen, müssen sie einen Auslandurlaub beantragen. Reichen sie ihr Gesuch so früh wie möglich ein. In der Regel wird einem
Gesuch nicht entsprochen, wenn sie bereits zu einer persönlichen Dienstleistung aufgeboten sind. Wenn sie sich nicht länger als 12 Monate im Ausland aufhalten, müssen sie kein Gesuch um Auslandurlaub
stellen.
Informationspflicht
Wenn Sie Ihren Wohnort ohne eigentlichen Wohnungswechsel für mehr als zwei Monate wechseln, müssen sie sicherstellen, dass ihnen die militärische Post nachgesandt wird. Über ihre persönlichen
Dienstleistungen müssen sie sich rechtzeitig informieren.
Ausrüstung
Sie müssen ihre Ausrüstung stets vollständig und in gutem, einsatzfähigem Zustand halten und durch sorgfältige Verwahrung vor Diebstahl und Beschädigung schützen. Ihre Taschenmunition (falls noch im Besitz) darf nicht ohne spezielle Anordnung geöffnet werden.
Die 13er "Voluntate cordis"